Unsere Arbeit für Sie
Wie arbeiten wir für Sie ?
Jeder Vertrag ist unterschiedlich.
Wir legen auf 2 Aspekte besonderen Wert:
Zum einen arbeiten wir sehr individuell für jeden einzelnen Mandanten. Das bedeutet, dass wir jeden Vertrag individuell auswerten, sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich. Für den einen lohnt ein Streit um 1.000 €, für den anderen erst ein Streit um 5.000 € oder 10.000 €.
Zum anderen ist für uns unabdingbar, dass den Mandanten durch unsere Arbeit keine Kosten entstehen. Was nützt es, wenn wir 5.000 € für einen Mandanten als Mehrbetrag herausholen und er muß dafür 4.000 € an Gericht, Anwalt und eventuellen Gutachter zahlen ? Um das zu vermeiden, übernehmen wir nur rechtsschutzversicherte Mandate, bei denen der Gewinn vollständig beim Mandanten verbleibt.
Wie ist der genaue Ablauf ?
Wie werten zunächst auf Basis Ihrer Angaben im Kontaktformular oder Ihrer telefonischen Angaben aus, ob Ihr spezieller Vertrag betroffen ist. Nach unseren bisherigen Erfahrungen sind ca. 2/3 aller in den Jahren 1995 - 2007 abgeschlossenen Verträge betroffen.
Wenn Ihr Vertrag betroffen ist, werten wir in einem zweiten Schritt mit Hilfe unserer versicherungsmathematischen Berechnungsprogramme aus, wie hoch der mögliche Aufschlag / Nachschlag in Ihrem Fall sein könnte. Das ist wichtig, denn es macht für unsere und vor allem Ihre Beurteilung natürlich einen Unterschied, ob es um einen Aufschlag von 100 €, 1.000 €, 10.000 € oder noch mehr geht.
In einem dritten Schritt werten wir dann aus, ob Ihre Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitspielen würde. Dafür untersuchen wir die Versicherungsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sie müssen uns dafür keine Unterlagen senden, es reicht aus, wenn wir wissen, in welchem Jahr und bei welchem Versicherer die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde (Hintergrund: Nicht alle Rechtsschutzversicherungen übernehmen Fälle dieser Art, Einzelheiten stehen im Bedingungswerk unter den Überschriften "Ausschlüsse" und dann gibt es oft noch die Ausschlüsse von den Ausschlüssen, das ist dann quasi ein Wiedereinschluß).
Wenn Ihr Vertrag betroffen ist, werten wir in einem zweiten Schritt mit Hilfe unserer versicherungsmathematischen Berechnungsprogramme aus, wie hoch der mögliche Aufschlag / Nachschlag in Ihrem Fall sein könnte. Das ist wichtig, denn es macht für unsere und vor allem Ihre Beurteilung natürlich einen Unterschied, ob es um einen Aufschlag von 100 €, 1.000 €, 10.000 € oder noch mehr geht.
In einem dritten Schritt werten wir dann aus, ob Ihre Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitspielen würde. Dafür untersuchen wir die Versicherungsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sie müssen uns dafür keine Unterlagen senden, es reicht aus, wenn wir wissen, in welchem Jahr und bei welchem Versicherer die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde (Hintergrund: Nicht alle Rechtsschutzversicherungen übernehmen Fälle dieser Art, Einzelheiten stehen im Bedingungswerk unter den Überschriften "Ausschlüsse" und dann gibt es oft noch die Ausschlüsse von den Ausschlüssen, das ist dann quasi ein Wiedereinschluß).
Wenn alles passt und Sie mögen, dann geht es anschließend los.
Wichtig: Sämtliche Vorarbeit und Auswertung ist stets kostenfrei.
Warum entstehen Ihnen keine Kosten ?
Wir übernehmen nur rechtsschutzversicherte Mandate, damit Ihnen kein Risiko entsteht und ein Gewinn vollständig bei Ihnen verbleibt.
Bevor wir Kosten auslösen, stimmen wir uns stets mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Erst wenn gesichert ist, dass die Rechtsschutzversicherung sowohl für unsere Kosten als auch für eventuelle Gerichtskosten und Sachverständigengebühren einsteht, beginnen wir die Auseinandersetzung mit der Lebensversicherung.
Wie lange dauert es ?
Die Zeitdauer hängt vom Verhalten der Lebensversicherung ab. Manche Lebensversicherungen setzen nach Einschaltung des Anwaltes auf eine schnelle Einigung ohne Gericht. Dann dauert es oft nur 2 - 6 Wochen. Andere Lebensversicherungen lassen es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Letztere Strategie halten wir für durchaus verständlich. Die Lebensversicherungen wissen, dass mit einer Verweigerungshaltung viele Menschen, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, abgeschreckt werden. Sie wissen auch, dass zu schnelle Einigungen mit Auszahlung von zusätzlichem Geld dafür sorgen können, dass immer mehr Menschen so etwas wollen, weil sich derlei schnell herumspricht. Wer einen Nachschlag erhält oder deutlich mehr Geld als bei einer Kündigung, wird das oft weitererzählen (die Mehrheit unserer Aufträge sind schlichte Weiterempfehlungen). Deshalb kann es aus Sicht der Lebensversicherungen klug sein, sich hartnäckig zu wehren und es auf einen Prozess ankommen zu lassen (zumal ja nicht alle Verfahren zu einem Nachschlag / Aufschlag führen, sondern bei uns statistisch nur ca. 83 %). Wenn die Lebensversicherung sich wehrt, kann es im Einzelfall auch einmal zwischen einem halben und 2 Jahren dauern. Allerdings stellen wir Zinsanträge beim Gericht in Höhe von ca. 4 %, wer das Geld nicht unmittelbar benötigt, darf also auf eine Verzinsung (man nennt das Prozeßzinsen) hoffen, die ganz ansprechend ist.
Sonstiges:
Wir vertreten Mandanten bundesweit. Die Mandatsabwicklung kann vollständig per Telefon, Post, Fax oder email erfolgen. (Natürlich können wir uns aber auch vor Ort mit Ihnen zusammensetzen, wenn Sie das wollen). Wenn die Lebensversicherung vorgerichtlich nicht einlenkt und es zu einem Gerichtsverfahren kommt, fahren wir persönlich zu jedem Gericht in Deutschland (wir schicken also keine sogenannten Terminsvertreter oder Unterbevollmächtigte zu weit entfernten Terminen, wie es viele andere Anwaltskanzleien machen). Das ist zwar mehr Aufwand und führt letztlich dazu, dass wir weniger Mandate annehmen können als Anwälte, die nicht selber quer durch Deutschland reisen, aber wir sind der Ansicht, dass es stets besser ist, wenn derjenige Anwalt, der die gerichtlichen Schriftsätze verfasst hat, auch persönlich die Gerichtsverhandlung führt. Wichtig: Sie selber müssen grundsätzlich nicht mit zum Gericht (ausser Sie wollen das unbedingt). Das hat seinen Grund darin, dass wir mit den Lebensversicherern vor Gericht nur um Paragrafen und Versicherungsmathematik streiten, bei so etwas ist keine "persönliche Anhörung" der Parteien erforderlich wie bei Verfahren vor den Arbeitsgerichten oder Familiengerichten.
Kontaktaufnahme zu uns:
Bitte rufen Sie uns gerne an unter 0431-665620 oder füllen unser Kontaktformular
aus.