Widerspruchsjoker

Betroffen sind Lebensversicherungsverträge aus den Jahren 1995 - 2007. Wer aktuell seine Auszahlung oder eine der jährlichen Standmitteilungen erhalten hat oder über eine Kündigung nachdenkt, ist oft enttäuscht über die Zahlungshöhe. Die Auszahlung bleibt immer öfter hinter den Erwartungen und früheren Prognosen  zurück. Das hat vielerlei Gründe, um die es hier aber nicht geht. Uns geht es um die Verbesserung (auch nachträglich) des Auszahlungsbetrages bzw. um eine höhere Zahlung als bei einer Kündigung.
Der "Türöffner" hierfür ist der Widerspruchsjoker. Hintergrund sind Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2014. Seither dürfen Versicherungskunden ihren im Zeitraum 1995 - 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen (gilt auch für fondsgebundene Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen) widersprechen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das führt im Ergebnis zu etwas, was im Juristendeutsch "bereicherungsrechtliche Rückabwicklung" heißt und tatsächlich zu einem meist deutlich höheren Auszahlungsbetrag führt als eine Kündigung. Dieser Widerspruch ist, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch nachträglich (also nach Auszahlung) anwendbar und (wenn man es richtig macht) auch neben der Kündigung. Die erzielbaren Aufschläge sind oft bereits bei klassischen Lebensversicherungen ganz erheblich, bei Fondsversicherungen erreichen wir mitunter sogar Verdoppelungen oder noch mehr.
Unsere Arbeit besteht darin, für Sie - stets kostenfrei - zu prüfen, ob Ihr Vertrag betroffen ist und - falls dem so ist - in Abstimmung mit Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung mit der jeweiligen Lebensversicherung um die Erhöhung zu kämpfen.
Für eine  - kostenfreie - Ersteinschätzung nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder rufen uns an unter 0431-665620, für eine Übersicht, wie unsere Arbeit für Sie im Einzelnen abläuft, klicken Sie bitte auf "Unsere Arbeit für Sie".
Unsere Arbeit für Sie